Formelles | Stimmberechtigt sind in der Gemeinde wohnhafte Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht nach Gesetz von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind. Der Stimmausweis ist beim Eintritt in das Versammlungslokal vorzuweisen und abzugeben. Ohne Stimmausweis kann kein Zutritt zum Versammlungslokal gewährt werden. Fehlende Stimmausweise können bis Montag, 30. März 2026, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei im Gemeindehaus Degersheim bezogen werden.
Der Geschäftsbericht wird nicht versendet und steht in erster Linie unter 2025.degersheim.ch digital zur Verfügung. Bei Bedarf kann eine gedruckte Version in der Gemeinderatskanzlei bezogen oder unter der Telefonnummer 071 372 07 80 bestellt werden. Die detaillierte Jahresrechnung 2025 kann auf Wunsch bei der Finanzverwaltung bezogen werden.
Um Missverständnisse in der Auslegung zu vermeiden, sind Anträge an der Bürgerversammlung schriftlich einzubringen. Das Büro der Bürgerversammlung behält sich vor, während der Abstimmungen den Zutritt zum Versammlungslokal sowie das Verlassen des Versammlungslokals zu untersagen.
Vorversammlung | Mittwoch, 25. März 2026, 20.00 Uhr, im Singsaal der Oberstufe Degersheim.
An der Vorversammlung bietet sich die Gelegenheit zur Besprechung der Geschäfts- und Finanzberichte, der Jahresrechnung 2025 sowie des Budgets 2026. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, in der Allgemeinen Umfrage nebst den Bürgerversammlungstraktanden auch Wünsche, Bedürfnisse und Anregungen zur Tätigkeit der Behörden und der Verwaltung zu behandeln.